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Rente nach Zypern: Wird sie gezahlt, und was muss ich melden?

Kurzantwort

Wer in Zypern lebt, bekommt die deutsche Rente dort ausgezahlt. Zuständige Verbindungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg; zyprische Versicherungszeiten klärt Formular E207 (Quelle Q3, gelesen 21.10.2026).

EU-Recht koordiniert die Systeme beider Länder; Zeiten in Deutschland und Zypern können zusammengerechnet werden (Q3). Ins Ausland gesandte Lebensbescheinigungen müssen amtlich bestätigt zurückgeschickt werden; die Frist steht im Anschreiben des Renten Service (DRV "Rente im Ausland", gelesen 21.10.2026).

Ob Zypern zu den Ländern gehört, in denen ein Abgleich von Sterbedaten die Lebensbescheinigung ersetzt, fragen Sie bei der DRV nach. Für die Krankenversicherung beschreibt die EU-Seite das Formular S1 (Rechtsgrundlage Art. 23 und 24 VO (EG) 883/2004, gelesen 21.10.2026), die Besteuerung regelt das Doppelbesteuerungsabkommen nach Rentenart (Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Zypern).

Was Sie davon haben

Sie wissen, an wen Sie den Wegzug melden und wie Sie die jährliche Lebensbescheinigung nicht verpassen.

Nächster Schritt

Neue Anschrift der DRV mitteilen, Nachsendeauftrag einrichten, Krankenkasse nach S1 fragen (Q13). Umzug: +357 26 022578, WhatsApp 0155 67850261, zypern-umzug-spedition.de/

Grenze

Keine Rentenberatung. Verbindliche Auskunft: Deutsche Rentenversicherung/Krankenkasse. Nordzypern: keine amtliche Aussage.

Quellen

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