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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Zypern: Was regelt es?

Kurzantwort

Deutschland und Zypern haben ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 18.02.2011, das seit dem Veranlagungszeitraum 2012 gilt und 2021 durch ein Protokoll geändert wurde (Quelle Q11, Fachdatenbanken). Welche Einkünfte in welchem Staat besteuert werden, steht im Abkommenstext und hängt von der Einkunftsart ab. Verbindliche Auskunft: Steuerberater/Finanzamt.

Das Abkommen soll verhindern, dass dasselbe Einkommen zweimal voll besteuert wird. Es regelt je Einkunftsart, welcher Staat zuerst darf. Das Protokoll von 2021 setzt vor allem Maßnahmen gegen Missbrauch um (Q11). Wir geben keine Auslegung der Artikel wieder, weil wir nicht beraten und der Wortlaut maßgeblich ist.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern?

Kurzantwort: Ja. Abkommen vom 18.02.2011, in Kraft seit 16.12.2011, anwendbar ab Veranlagungszeitraum 2012; Änderungsprotokoll vom 19.02.2021, in Kraft seit 08.12.2021 (Q11).

Quelle: Q11 (Fachquelle, Deloitte-Tax-News und NWB); Bundestag-Drucksache 17/6259 zum Vertragsgesetz.

Das bringt Ihnen: Sie suchen den richtigen Text und nicht ein veraltetes Abkommen von 1974.

Nächster Schritt: Abkommenstext (BGBl.) und aktuelle BMF-Übersicht aufrufen; Berater fragen.

Grenze: Ob danach weitere Änderungen erschienen sind, zeigt die aktuelle BMF-Übersicht.

Was regelt das Abkommen für Rentner?

Kurzantwort: Laut Bundestag-Drucksache 17/6259 unterscheidet das Abkommen zwischen gesetzlichen Sozialversicherungsrenten und sonstigen Renten; für sonstige Renten gilt grundsätzlich der Wohnsitzstaat (Art. 17 Abs. 1 und 2 DBA Deutschland-Zypern, Abkommenstext gelesen 21.10.2026).

Das bringt Ihnen: Sie wissen, dass die Rentenart zählt.

Nächster Schritt: Rentenarten in einer Liste trennen (gesetzlich, betrieblich, privat), dann Steuerberater fragen.

Grenze: Keine Aussage über Ihren Steuerbetrag.

Was ist das Doppelbesteuerungsabkommen überhaupt?

Kurzantwort: Ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der festlegt, welcher Staat bestimmte Einkünfte besteuern darf und wie der andere Staat dies berücksichtigt. Das Abkommen von 2011 folgt weitgehend dem OECD-Muster (Q11).

Nächster Schritt: Einkunftsarten sammeln (Gehalt, Rente, Miete, Zinsen, Dividenden).

Wo finde ich den Wortlaut?

Kurzantwort: Abkommen vom 18.02.2011: BGBl. 2011 II S. 1068, in Kraft seit 16.12.2011 (Bekanntmachung BGBl. 2012 II S. 117; BStBl 2012 I S. 222 und S. 235). Änderungsprotokoll vom 19.02.2021: BGBl. 2021 II S. 731, in Kraft seit 08.12.2021 (Bekanntmachung BGBl. 2022 II S. 4). BMF-Übersicht gelesen 21.10.2026: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Zypern/2011-11-07-Zypern-Abkommen-DBA.html

Häufige Fragen

Zahle ich doppelt, wenn ich in Zypern lebe und Einkünfte aus Deutschland habe?

Das Abkommen soll das vermeiden; wie, hängt von der Einkunftsart ab (Q11). Steuerberater fragen.

Seit wann gilt das Abkommen?

Seit 16.12.2011, anwendbar ab 2012; Protokoll in Kraft seit 08.12.2021 (Q11).

Ersetzt das Abkommen die Wegzugsbesteuerung?

Nein, § 6 AStG ist deutsches Recht, das eigene Regeln hat (Q1); Zusammenspiel prüft der Berater (Wegzugsbesteuerung § 6 AStG).

Quellen

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