Kurzantwort
§ 6 AStG betrifft natürliche Personen, die Anteile an Kapitalgesellschaften halten, mindestens sieben der letzten zwölf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und ihre Steuerpflicht durch Wegzug beenden. Dann wird fiktiv ein Verkauf der Anteile zum gemeinen Wert angenommen (Quelle Q1, gelesen 21.10.2026). Wer keine solchen Anteile hält, den betrifft diese Vorschrift nicht. Verbindliche Auskunft: Steuerberater/Finanzamt.
Viele Auswanderer kennen die Vorschrift nur dem Namen nach. Sie greift nicht bei jedem Wegzug, sondern bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (Aktien, GmbH-Anteile) unter den in § 6 und § 17 EStG genannten Voraussetzungen. Wir erklären, wo die Hürden im Gesetz stehen. Ob Sie betroffen sind und wie viel zu zahlen wäre, kann nur ein Steuerberater anhand Ihrer Unterlagen sagen.
Was ist die Wegzugsbesteuerung?
Kurzantwort: Beim Wegzug werden bestimmte Anteile an Kapitalgesellschaften steuerlich so behandelt, als wären sie verkauft worden (Q1, Abs. 1). Gewinn aus dieser Fiktion kann Steuer auslösen, obwohl Sie nichts verkauft haben.
Das bringt Ihnen: Sie erkennen, ob Ihr Depot oder Ihre GmbH-Beteiligung betroffen sein kann.
Nächster Schritt: Liste aller Beteiligungen mit Anteilsquote und Anschaffungsdaten erstellen.
Grenze: Berechnung und Einordnung durch Steuerberater/Finanzamt.
Wen betrifft § 6 AStG?
Kurzantwort: Natürliche Personen, die in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren (Abs. 2). Gemeint sind Anteile im Sinne von § 17 Abs. 1 EStG, also Beteiligungen von mindestens 1 Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre (Q2).
Nächster Schritt: Steuerberater fragen, ob Schwellen erreicht sind (Depot-Aktien können mitzählen, wenn die Quote erreicht ist; Einzelfall).
Was passiert bei der Rückkehr nach Deutschland?
Kurzantwort: Kehren Sie innerhalb von sieben Jahren zurück, kann der Steueranspruch entfallen, wenn die Voraussetzungen vorliegen (keine Veräußerung, Ausschüttungen unter einem Viertel des Wertes u. a.). Das Finanzamt kann die Frist auf Antrag um bis zu fünf Jahre verlängern (Q1, Abs. 3).
Grenze: Voraussetzungen vollständig im Gesetz nachlesen.
Kann ich die Steuer stunden lassen?
Kurzantwort: Auf Antrag kann die Steuer in sieben gleichen Jahresraten ohne Zinsen gezahlt werden, grundsätzlich gegen Sicherheit (Q1, Abs. 4). Verkauf, Übertragung oder hohe Ausschüttungen können die Restsumme fällig stellen.
Nächster Schritt: Antrag und Sicherheit vor dem Wegzug mit dem Berater planen.
Welche Meldepflichten gibt es?
Kurzantwort: Auslösende Ereignisse sind elektronisch innerhalb eines Monats zu melden; Anschrift und Anteilsbesitz sind jährlich bis 31. Juli zu bestätigen (Q1, Abs. 5). Papierform nur auf Antrag.
Nächster Schritt: Kalendertermin 31.07. setzen, Mitteilung klären.
Häufige Fragen
Ab wie viel Prozent Beteiligung?
§ 17 EStG nennt "mindestens 1 Prozent" in den letzten fünf Jahren (Q2).
Gilt das nur bei Wegzug nach Zypern?
Der Gesetzestext nennt die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht durch Aufgabe von Wohnsitz/Aufenthalt, kein bestimmtes Zielland (Q1, Abs. 1).
Wie lange darf ich im Ausland bleiben, wenn ich zurückkommen will?
Sieben Jahre, auf Antrag verlängerbar um bis zu fünf (Abs. 3).
Wann muss ich zahlen?
Entweder sofort oder in sieben Jahresraten bei Stundung (Abs. 4).
Wen frage ich?
Steuerberater mit Auslandserfahrung/Finanzamt. Vermittlung durch uns möglich; Vertrag direkt mit dem Partner.
Quellen
- Q1 § 6 AStG. www.gesetze-im-internet.de/astg/__6.html.
- Q2 § 17 EStG. www.gesetze-im-internet.de/estg/__17.html. Abruf 21.10.2026 direkt.
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