Kurzantwort
EU-Bürger, die länger als drei Monate in Zypern bleiben, beantragen die Bescheinigung MEU1 ("Yellow Slip") innerhalb von vier Monaten nach der Einreise. Die Gebühr beträgt laut Migrationsbehörde (gov.cy) 20 Euro; die Behörde entscheidet bei vollständigem Antrag innerhalb eines Monats (Quelle Q7).
Wer muss sich registrieren?
Bis drei Monate genügen Ausweis oder Pass. Wer länger bleibt, braucht laut Behörde eine Grundlage: Arbeit/Selbständigkeit oder ausreichende Mittel mit umfassendem Krankenversicherungsschutz (Q7).
Welche Unterlagen?
Die amtliche Unterlagenliste führt das Migration Department auf seiner Seite als Dokument (Q7). Ausländische Urkunden müssen amtlich übersetzt und beglaubigt sein (Q7).
Was kostet es?
20 Euro (Migrationsbehörde und Gesetz 7(I)/2007 Art. 10, gelesen 21.10.2026); die ältere Angabe 8,54 Euro gilt nicht mehr. Nebenkosten (Übersetzung, Apostille) kommen hinzu.
Und wenn ich zu spät bin?
Bei Verstoß gegen die Antragspflicht droht eine Geldstrafe bis zu 2.500 Euro (Migrationsbehörde und Gesetz 7(I)/2007 Art. 10, gelesen 21.10.2026).
Läuft er ab?
Laut Migrationsbehörde nein; nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt gibt es die Dauerbescheinigung (MEU3).
Was Sie davon haben
Sie wissen vor der Abreise, bis wann Sie einen Termin brauchen und was Sie vorbereiten.
Nächster Schritt
Einreisedatum notieren, Terminfenster vier Monate. Danach: Steuernummer (Steuernummer auf Zypern (TIN)) und GeSY (Krankenversicherung auf Zypern). Umzug nach Zypern planen: Telefon +357 26 022578, WhatsApp 0155 67850261, zypern-umzug-spedition.de/
Grenze
Wir sind kein Migrationsberater. Verbindliche Auskunft: Civil Registry and Migration Department, Zypern. Familienangehörige aus Nicht-EU-Staaten: anderes Verfahren, hier nicht behandelt.