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Wegzugsbesteuerung beim Auswandern: Wen betrifft § 6 AStG?

Kurzantwort

§ 6 AStG betrifft natürliche Personen mit Anteilen an Kapitalgesellschaften, die mindestens sieben der letzten zwölf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und ihre Steuerpflicht durch Wegzug beenden. Dann gilt ein Verkauf zum gemeinen Wert als erfolgt (Quelle Q1, gelesen 21.10.2026).

Auslöser sind die Aufgabe von Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt, unentgeltliche Übertragung an Nicht-Steuerpflichtige oder der Verlust deutscher Besteuerungsrechte (Abs. 1). Anteile im Sinne von § 17 EStG: Beteiligung von mindestens 1 Prozent innerhalb von fünf Jahren (Q2). Bei Rückkehr binnen sieben Jahren kann der Anspruch entfallen, auf Antrag verlängerbar um bis zu fünf Jahre (Abs. 3).

Stundung in sieben Jahresraten ohne Zinsen auf Antrag, grundsätzlich gegen Sicherheit (Abs. 4). Meldung binnen eines Monats, jährliche Bestätigung bis 31. Juli (Abs. 5).

Was Sie davon haben

Sie erkennen früh, ob eine Beteiligung vor dem Wegzug geprüft werden muss. Wer keine Anteile hält, kann die Frage zügig abhaken.

Nächster Schritt

Beteiligungen mit Quote und Anschaffungsdatum auflisten, Steuerberater oder Finanzamt vor Abreise fragen. +357 26 022578, WhatsApp 0155 67850261 für den Umzug.

Grenze

Keine Steuerberatung. Betrag, Anwendbarkeit auf ETFs/Depots, Ausnahmen für EU-Ziele und Fassung aktuell: Steuerberater/Finanzamt. Die Gesetzesseite zeigt keinen Stand.

Quellen

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